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   BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14   

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https://dejure.org/2014,24488
BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14 (https://dejure.org/2014,24488)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2014 - 9 B 19.14 (https://dejure.org/2014,24488)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2014 - 9 B 19.14 (https://dejure.org/2014,24488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2
    Bloße Behauptung einer abweichenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohne Auseinandersetzung mit den Inhalten i.R. der Rvisionszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14
    Bei etwaigen Fehlern, die dem Berufungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufen, handelt es sich aber nicht - nicht einmal ausnahmsweise im Fall objektiver Willkür - um Verfahrensfehler (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06

    Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14
    Ebenso wenig betrifft sie eine Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen wäre, bei der aber ausnahmsweise - insbesondere im Fall einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen - ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) in Betracht gezogen werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 15. August 2006 - BVerwG 1 B 61.06 - Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 1 Rn. 5, vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9 und vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 B 25.08
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14
    Ebenso wenig betrifft sie eine Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen wäre, bei der aber ausnahmsweise - insbesondere im Fall einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen - ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) in Betracht gezogen werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 15. August 2006 - BVerwG 1 B 61.06 - Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 1 Rn. 5, vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9 und vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14
    Ebenso wenig betrifft sie eine Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen wäre, bei der aber ausnahmsweise - insbesondere im Fall einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen - ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) in Betracht gezogen werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 15. August 2006 - BVerwG 1 B 61.06 - Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 1 Rn. 5, vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9 und vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
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